Gerüst-Standzeiten richtig abrechnen: So verschenkst du keine Mietwochen
Viele Gerüstbauer verlieren Geld bei der Standzeit: Verlängerungen nicht nachgehalten, Abmeldung unklar. So dokumentierst und rechnest du sauber ab.
Maximilian Habert · · 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt: Geld geht im Gerüstbau selten beim Aufbau verloren, sondern bei der Standzeit. Wer Aufbau, Freigabe, Abmeldung und Umbauten nicht mit Datum festhält, kann Mietverlängerungen später kaum durchsetzen. Die Lösung ist eine einfache Routine: jedes Ereignis mit Datum, Foto und Unterschrift.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Was genau gilt, regelt dein Vertrag — bei VOB-Verträgen zusätzlich die VOB/C (DIN 18451) in der aktuellen Fassung. Stand vor Verwendung prüfen.
Wo die Mietwochen verloren gehen
Die meisten Gerüstbauer kennen die Situation: Das Gerüst steht längst über die vereinbarte Zeit, aber wann genau die Grundstandzeit geendet hat, weiß niemand mehr sicher. Der Kunde sagt, das Gerüst sei schon vor drei Wochen „abgemeldet“ worden — per Anruf beim Kolonnenführer. Am Ende einigt man sich irgendwo in der Mitte.
Die typischen Lücken:
- Kein festes Freigabedatum. Die Standzeit beginnt oft mit der Übergabe. Fehlt das Datum, fehlt der Startpunkt.
- Mündliche Abmeldungen. Der Kunde ruft auf der Baustelle an, im Büro kommt es nie an.
- Umbauten ohne Auftrag. Eine Lage höher, eine Konsole mehr — gemacht, aber nie als Nachtrag geschrieben.
- Teil-Abbau. Eine Seite ist abgebaut, die anderen stehen noch. Wer rechnet welche Fläche bis wann ab?
Die Grundlagen: Was im Vertrag stehen sollte
Damit du später sauber abrechnen kannst, sollte vor dem Aufbau klar sein:
- Grundstandzeit — wie viele Wochen im Einheitspreis enthalten sind (in der VOB/C ist von der Grundeinsatzzeit die Rede).
- Preis für jede weitere Woche — je m² oder pauschal je Gerüstabschnitt.
- Beginn der Standzeit — mit der Freigabe zur Nutzung, nicht mit dem ersten Lkw.
- Wie abgemeldet wird — schriftlich, mit Datum, an das Büro. Ein Satz im Angebot genügt.
- Umbauten und Änderungen — werden gesondert beauftragt und berechnet.
Klingt selbstverständlich, fehlt aber in vielen Angeboten. Gerade bei Stammkunden, mit denen „das immer so läuft“.
Die Routine auf der Baustelle
Die beste Vertragsklausel nützt nichts, wenn die Nachweise fehlen. Diese vier Ereignisse sollte deine Kolonne immer festhalten:
Aufbau fertig und freigegeben. Datum, Uhrzeit, Fotos von allen Seiten, Prüfprotokoll und Kennzeichnung am Gerüst. Gerüste müssen vor der Übergabe vom Ersteller geprüft und gekennzeichnet werden — das Protokoll ist gleichzeitig dein Startnachweis für die Standzeit.
Umbau oder Änderung. Was wurde geändert, auf wessen Anweisung, mit Fotos. Am besten lässt du den Auftrag direkt vor Ort gegenzeichnen.
Abmeldung durch den Kunden. Nur schriftlich und mit Datum — eine E-Mail reicht. Ruft der Kunde auf der Baustelle an, bittet der Kolonnenführer freundlich darum, die Abmeldung kurz ans Büro zu schicken.
Abbau. Datum, Fotos, bei Teilabbau genau welche Seiten. Damit endet die Standzeit für diese Fläche.
Was gute Fotos beweisen
Ein Foto ist nur dann ein Nachweis, wenn klar ist, wann und wo es entstanden ist. Fotografiere deshalb immer alle Gerüstseiten aus einigem Abstand, sodass das Gebäude erkennbar ist, und speichere die Bilder mit Datum direkt beim Auftrag — nicht auf dem privaten Handy des Kolonnenführers. Bei Streit über Standzeit oder Umbauten entscheiden oft genau diese Bilder.
Verlängerungen aktiv ansprechen
Viele Betriebe schreiben die Mietverlängerung erst mit der Schlussrechnung. Dann ist die Überraschung beim Kunden groß — und die Diskussion programmiert. Besser:
- Eine Woche vor Ablauf der Grundstandzeit kurz beim Kunden melden: „Das Gerüst ist ab dem 14. in der Verlängerung, jede weitere Woche kostet X €.“
- Zwischenrechnungen für lange Standzeiten, zum Beispiel monatlich. Das schont deine Liquidität und hält die Beträge überschaubar.
- Sondernutzung im Blick behalten: Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, endet oft auch die Genehmigung der Gemeinde. Rechtzeitig verlängern spart Bußgelder und Ärger.
Kapazität: Was steht wo?
Lange Standzeiten binden Material. Wer nicht weiß, wie viel Gerüst in den nächsten Wochen zurückkommt, sagt Aufträge ab oder mietet teuer zu. Eine einfache Übersicht, welche Gerüste wann abgebaut werden, ist deshalb genauso wichtig wie die Abrechnung selbst.
Checkliste für dein nächstes Angebot
- Grundstandzeit in Wochen genannt
- Preis je weiterer Woche genannt
- Beginn der Standzeit klar geregelt (Freigabe)
- Abmeldung nur schriftlich ans Büro
- Umbauten und Änderungen als gesonderte Leistung
- Zwischenrechnung bei langen Standzeiten vereinbart
- Zuständigkeit für eine Sondernutzungserlaubnis geklärt
Wer diese Punkte einmal sauber in seine Angebotsvorlage aufnimmt, muss sie nie wieder neu verhandeln. Und wenn dein Kunde vorab sehen soll, wie das Gerüst an seinem Haus steht, hilft ein 3D-Modell im Angebot.
Fazit
Saubere Standzeit-Abrechnung ist kein Hexenwerk: klare Regeln im Angebot, vier Ereignisse mit Datum und Foto, und die Verlängerung ansprechen, bevor sie fällig wird. Mehr dazu, wie Gerüstbauer das in CrewIQ organisieren, findest du unter Software für Gerüstbau.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Standzeit eines Gerüsts?
In der Regel mit der Freigabe zur Nutzung. Was genau gilt, regelt dein Vertrag — halte das Freigabedatum deshalb immer schriftlich fest.
Reicht eine mündliche Abmeldung des Gerüsts?
Als Nachweis ist sie schwach. Vereinbare im Angebot, dass Abmeldungen schriftlich mit Datum ans Büro gehen, eine E-Mail genügt.
Wie rechne ich Umbauten am Gerüst ab?
Als gesonderten Auftrag beziehungsweise Nachtrag. Lass dir den Umbau vor Ort bestätigen und dokumentiere ihn mit Fotos.
Sollte ich lange Standzeiten zwischendurch abrechnen?
Ja, das hat sich bewährt. Monatliche Zwischenrechnungen halten die Beträge überschaubar und schonen deine Liquidität.