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CrewIQ
E-Rechnung · Bau und Ausbau

E-Rechnung: Was Ihr Betrieb bis 2027 erledigen muss.

Empfangen müssen alle Betriebe schon heute, verschicken ab 2027 oder 2028. Die Checkliste zeigt auf zwei Seiten, was gilt, was zu tun ist und wo es im Bau typischerweise hakt: Abschläge, Einbehalte, § 13b.

seit 2025

Alle Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können.

ab 2027

Versandpflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.

ab 2028

Versandpflicht für alle Betriebe an Geschäftskunden.

In der Checkliste
  • ✓Die Fristen und wer betroffen ist, auf einen Blick
  • ✓Fünf Punkte, die Sie für den Empfang heute schon brauchen
  • ✓Neun Punkte bis zur Versandpflicht, inklusive Abschläge, Einbehalte und § 13b
  • ✓Typische Stolperfallen im Bau, zum Abhaken mit dem Steuerberater
Häufige Fragen
Muss mein Betrieb schon heute E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen von Geschäftspartnern im Inland empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür; wichtig ist, dass die Rechnung im Originalformat abgelegt und geprüft wird.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen verschicken?

Bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Das gilt für Rechnungen an Geschäftskunden im Inland, nicht für Privatkunden und nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Nur noch bis zur Versandpflicht. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF zählt nicht.

Brauche ich dafür CrewIQ?

Nein. Die Checkliste gilt unabhängig von der Software. Mit CrewIQ entstehen XRechnung und ZUGFeRD direkt aus Angebot und Auftrag; mit dem Paket „E-Rechnung startklar“ richten wir das auch ohne CrewIQ ein.

Stand Oktober 2026, nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.